Bauherren haben innerhalb des Gewährleistungszeitraums Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer. Um diesen Anspruch effektiv zu wahren, ist es wichtig, das Gebäude vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gründlich durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Um Ihren Anspruch auf Mängelbeseitigung zu wahren, sollte Ihre Immobilie vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist gründlich durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft werden.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Handwerkerleistung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist und Beurteilen Gewährleistungsmängel. Wir führen eine detaillierte Inspektion vor Ort durch und dokumentieren die Ergebnisse klar und nachvollziehbar. Durch unsere Prüfung können eventuelle Mängel rechtzeitig identifiziert und entsprechende Maßnahmen zur Behebung fristgerecht eingeleitet werden.
Um Ihren Anspruch auf Mängelbeseitigung zu wahren, sollte Ihre Immobilie vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist (z.B. 4 Jahre gemäß VOB) gründlich durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft werden.
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Wenn Mängel vor Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt werden, können diese im Rahmen der Gewährleistung ohne zusätzliche Kosten behoben werden.
Gewährleistungsansprüche sichern
Wir prüfen Ihre Gewährleistungsansprüche unabhängig und halten die Ergebnisse für Ihr weiteres Vorgehen übersichtlich fest.
Frühzeitige Erkennung von Mängeln
Durch unsere professionelle Begutachtung lassen sich Ihre Baumängel und Schäden, die möglicherweise nicht auf den ersten Blick sichtbar sind, identifizieren und geltend machen.
Kurzfristiger Ortstermin
Wir bieten auch kurzfristige Ortstermine im Raum Stuttgart sowie in ganz Baden-Württemberg an.
Transparente Kostengestaltung
Unsere Leistungen sind flexibel auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassbar. So erhalten Sie ein maßgeschneidertes Gesamtpaket mit einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis und hoher Kostensicherheit.